Sachkundige Aufsichtsperson für Veranstaltungen - Wiederholungsunterweisung (Teilnahmezertifikat)
Wiederholungsunterweisung für Sachkundige Aufsichtspersonen und Veranstaltungsleiter
Sichere und rechtskonforme Veranstaltungen: Jährlich gefordertes Auffrischungs-Seminar nach MVStättVO für Sachkundige Aufsichtspersonen und Veranstaltungsleiter in Versammlungsstätten
Der Gesetzgeber fordert, dass Sachkundige Aufsichtspersonen und Veranstaltungsleiter in Versammlungsstätten regelmäßig ihr Wissen auffrischen und schreibt eine jährliche Wiederholung des Seminars vor. Dies ist in der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO), der jeweiligen Landesverordnung, im Arbeitsschutzgesetz und in den DGUV Vorschriften festgelegt.
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